AGB
   
 
 
 
 
 
 
 
 AGB - Teil 6: Preise und Zahlung
  1. LHS ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Kalenderjahr zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. LHS verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Abweichend davon ist LHS berechtigt, die Preise
    • bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes, sowie
    • bei Änderung der Kosten für Dienste anderer Anbieter, deren Dienstleistungen in direkten Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen von LHS stehen,
    zum Wirksamwerden der jeweiligen Änderungen entsprechend anzupassen.
    Im Verzugsfall berechnet LHS Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
  2. Die monatlichen Entgelte werden im voraus fällig. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif, längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird per Email zugestellt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist LHS berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 1,50 zu verlangen.
  3. LHS ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
  4. Gegen Forderungen von LHS kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  5. Sofern das Lastschriftverfahren zum Einzug von Forderungen vereinbart wurde, tritt LHS selbst für die Wahrung des vereinbarten Zahlungszieles ein. Forderungen gelten in diesem Fall jedoch erst als beglichen, wenn die Zahlung unwiderruflich auf dem Konto von LHS verbucht ist.
  6. Der Kunde, der mit LHS das Lastschriftverfahren vereinbart hat, stellt sicher, dass LHS stets die aktuellen Kontodaten für einen Einzug zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck werden diese Daten in jeder Rechnung angedruckt. Eine Änderung dieser Daten muss spätestens zwei Werktage vor Fälligkeit der ältesten offenen Rechnung eingegangen sein.
  7. Kommt es beim Einzug einer fälligen Forderung zu einer Rückbuchung durch den Kunden, ist LHS berechtigt den administrativen Mehraufwand für die Bearbeitung des Vorgangs mit einer Pauschale zu berechnen. Eine Rückbuchung, die durch die Bank des Kunden veranlasst wurde, gilt als vom Kunden veranlasst, insbesondere dann, wenn die Gründe "mangels Deckung", "Konto erloschen", "ungültige Bankverbindung" verwendet werden.
  8. Die Pauschale beträgt EUR 5,-.