AGB
   
 
 
 
 
 
 
 
 AGB - Teil 4: Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
  1. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien von ggf. durch LHS bereitgestellten Programmen erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von LHS nicht verändern oder entfernen. Er ist nicht berechtigt, die bereitgestellten Programme zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. Darüber hinaus gelten die Urheberrechte eventueller Lizenzgeber.
  2. Soweit dem Kunden von LHS ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, sowie eventuellen Kopien an LHS zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.
  3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.2 geregelten Pflichten verspricht der Kunde LHS eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.